Informationen für Neumitglieder

Dieses Informationsschreiben gibts hier zum download:  Informationen für Neumitglieder

Den Aufnahmeantrag gibts hier zum download: Sfv Nordhorn Aufnahmeantrag 

Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im Sportfischerverein Nordhorn ist die bestandene Fischerprüfung und die Vollendung des 14. Lebensjahres.

Vereinsbeitritt:

  • Erlaubnisschein Jugendliche, normaler Jahresbeitrag  –> 45,00€ (Lehrgang beim SFV Nordhorn)*
  • Erlaubnisschein Jugendliche, normaler Jahresbeitrag  –> 45,00€ zzgl. 20€ Aufnahmegebühr = 65,00€
  • Erlaubnisschein Erwachsene, normaler Jahresbeitrag  –> 55,00€ zzgl. 20€ Aufnahmegebühr = 95,00€

*Jugendliche unter 18 Jahren, die den Fischerlehrgang im Sportfischerverein besucht haben, brauchen keine Aufnahmegebühr entrichten.

Der 1. Beitrag (ggf. nebst Aufnahmegebühr) kann per Überweisung, bar oder mit der Bankkarte in der Geschäftsstelle des SFV Nordhorn, Altendorfer Str. 3, 48529 Nordhorn, entrichtet werden. Öffnungszeiten der Geschäftsstelle: Montags und Freitags, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr 

Ab dem 2. Beitragsjahr werden die Mitgliedsbeiträge grundsätzlich per SEPA-Lastschrift im Bankeinzugsverfahren abgewickelt. (§9 der Vereinssatzung)

Erforderliche Unterlagen:

  • ausgefüllter Aufnahmeantrag inkl. SEPA-Lastschriftvereinbarung
  • 1. Beitrag (+ggf. Aufnahmegebühr) in bar, per Bankkarte oder vorab überweisen
  • Fischerprüfungsausweis

Die Mitgliedschaft ist als Bildungs- und Teilhabeleistung (BuT) aus dem Bildungspaket anerkannt. Für den Fall, dass Sie leistungsbrechtigt sind, teilen Sie uns Ihre BuT Kontonummer mit.

Anschrift der Geschäftsstelle:

Sportfischerverein Nordhorn e. V., Altendorfer Straße 3, 48529 Nordhorn

Telefon: 05921/99 22 26, Fax: 05921/99 22 36

www.Sportfischerverein-nordhorn.de

E-Mail: buero@sportfischerverein-nordhorn.de

Bankverbindung: Kreissparkasse Nordhorn, IBAN: DE49267500010005000591, BIC: NOLADE21NOH

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle: Montags und Freitags, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr