In Abstimmung mit dem zuständigen Forstamt konnten wir die Angelbedingungen am Altarm „Klosterbusch“ neu vereinbaren. Gespräche über neue Regelungen boten sich an, weil das Forstamt befürchtete die im angrenzenden Wald stehenden Wildbestände könnten durch nächtliche Angelaktivitäten auf die Neuenhauser Straße getrieben werden und damit gefährliche Situationen für den Autoverkehr herbeiführen. Unserseits waren die Angelstellen durch den Wald kaum erreichbar, während die gut erreichbare Halbinsel starken Angel- und Betretungsbeschränkungen unterlag. Die neu vereinbarten Regelungen sollen Störungen für die Wildbestände verhindern und zum anderen bessere Möglichkeiten zum Beangeln des Altarms bieten. Beides konnte erreicht werden.

Ab sofort gelten diese neuen Regeln:

  1. Das östliche bewaldete Ufer des Altarms unterliegt einem ganzjährigen Angel-, Betretungs- und Befahrensverbot. Gleiches gilt für die dafür und dahinter liegenden Wiesengrundstücke.
  2. Die Halbinsel darf vom 1. Februar bis zum 30. November uneingeschränkt, d.h. auch Nachts, betreten und beangelt werden.
  3. Auf der Halbinsel dürfen nun auch Schirme und Schirmzelte (ohne Bodenplane) als Wetterschutz verwendet werden.
  4. In den Monaten Dezember und Januar darf die Halbinsel nicht betreten und beangelt werden.
  5. Hunde sind auf der Halbinsel ganzjährig nicht geduldet, auch nicht angeleint.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir noch ein paar Tage benötigen um die vorhandenen Schilder umzusetzen bzw. neue Schilder anzufertigen und anzubringen.