Wir sind mit dem Fischerverein Lingen e.V. übereingekommen, ab dem 01.01.2023 eine Befischungsgmeinschaft zu schließen. Ab dem 01.01.2023 sind unsere Mitglieder somit berechtigt, den Dortmund-Ems-Kanal von Kilometer 155,5 im Norden (Geeste) bis zum Auseinanderfluss von Ems und Kanal bei Hanekenfähr im Süden bei Kilometer 140 zu befischen.

Erlaubte Fanggeräte:

  • 3 Angelruten, davon max. 2 Raubfischrute (Köderfisch-, Fischfetzen- oder Spinnrute)
  • 1 Köderfischsenke bis maximal 1 qm

Fangbeschränkung:
Es ist verboten, Fische folgender Arten zu fangen:
Bachneunauge, Bachschmerle, Bitterling, Elritze, Flussneunauge, Groppe, Meerneunauge, Nase, Schlammpeitzger, Steinbeißer, Stör.

Sie sind gegebenenfalls umgehend zurückzusetzen.

Mindestmaße:

Aal 45 cm
Äsche 30 cm
Bachforelle 30 cm
Barbe 35 cm
Flusskrebs 11 cm
Grundel ohne
Hecht 50 cm
Karpfen 40 cm
Lachs 50 cm

Meerforelle 40 cm
Quappe 35 cm
Rapfen 40 cm
Regenbogenforelle 30 cm
Schleie 30 cm
Wels 50 cm (In der Ems ohne Mindesmaß)
Zander 45 cm

 

Schonzeiten:

Äsche vom 01.03. – 15.05.
Lachs vom 15.10. – 30.04.
Meerforelle vom 15.10. – 30.04.
Bachforelle vom 15.10. – 30.04.
Hecht vom 01.02. – 30.05.
Zander vom 01.02. – 30.05.

Weiteres:

Es ist verboten, die unter Punkt 2 aufgeführten Fischarten als Köderfische zu verwenden.
Ausgeschlossen sind die Grundeln.

Hinweise und Beschränkungen

Das Fischen mit eingefärbten Ködern sowie die Verwendung eingefärbter Lockmittel sind untersagt. Das Angeln ist, gemessen von der äußeren Bauwerkskante, 80 Meter von Wehren und Fischtreppen verboten.

Am Wehr Listrup gelten Sonderregelungen (100 Meter). Beschilderung beachten! Ebenso verboten ist das Angeln von Bauwerken, Brücken und Inseln. Aalreusen sind nicht zugelassen.

Zugelassene Wasserfahrzeuge:

Wasserfahrzeuge sind nicht zugelassen.