Nach mehreren Monaten Bauzeit konnte nun der Wiederanschluss des Vechtealtarms „Klosterbusch“ abgeschlossen werden. Nachdem der Überflutungsdamm noch einmal etwas tiefer gelegt werden musste und ein Prallhang mit Faschinen verstärkt wurde, fanden in den letzten Wochen nur noch Restarbeiten statt. So wurde auf Wunsch des Grundstückseigentümers die neugeschaffene Halbinsel als Biotopfläche ausgewiesen und durch einen Zaun abgegrenzt. Das Betreten der Biotopfläche zum Angeln ist für unsere Mitglieder grundsätzlich erlaubt. Zu diesem Zweck haben wir extra einen Edelstahlübertritt geschaffen. Allerdings mussten wir zum Erhalt unseres Fischereirechts auf diesem Privatgrundstück gegenüber dem Eigentümer auch ein paar Zugeständnisse machen. So ist das Betreten der Biotopfläche in den Monaten November und Dezember nicht gestattet. Außerdem untersagt der Grundstückseigentümer leider das Aufstellen von Zelten, Karpfen- und Schirmzelte, Bivvys u.ä.. auf der Halbinsel. Es wurden daher entsprechende Schilder aufgestellt und wir bitten unsere Mitglieder um Beachtung. Einen entsprechenden Hinweis werden wir auch den neuen Erlaubnisscheinen beifügen. Die der Halbinsel (Biotop) gegenüber liegenden Ufer können natürlich auch weiterhin ganzjährig im Rahmen des Fischereierlaubnisscheines befischt werden.