Seit Januar 2019 sind wir Mitpächter der Pachtgemeinschaft „Rullsee“. Neben den allgemein gültigen Regelungen des Fischereierlaubnisscheines gelten für diesen See folgende Ausnahmeregeln der Pachtgemeinschaft:
* Die Verwendung eines Ruderbootes, also eines Bootes ohne Motor oder Segel ist zulässig!
* Die Boote und Trailer müssen nach dem Angeln wiederentfernt werden und dürfen über den Angeltag hinaus nicht am Ufer liegen bleiben oder abgestellt werden!
* Raubfisch ist ab 1. Juni – 31. Dezember frei! NEU!!
* Unter Beachtung der Raubfischschonzeit dürfen 3 Hand-angeln mit beliebigen Ködern verwendet werden oder 1 Spinnrute!
Der Rullsee wird von 5 Vereinen gemeinschaftlich gepachtet und unterliegt daher diesen Sonderregelungen!
!!! WICHTIG !!!
Fischbesatz darf nur durch die Gewässerwarte vorgenommen werden. Vereinsmitglieder, die eigenmächtig Fische besetzen oder umsetzen, werden mit sofortiger Wirkung dauerhaft aus dem SFV Nordhorn ausgeschlossen und tragen den Schadenersatz für ggfls. eingeschleppte Fischkrankheiten. Dies gilt für alle Gewässer des SFV Nordhorn und den Rullsee!