Wir sind mit dem Fischerverein Lingen e.V. übereingekommen, ab dem 01.01.2023 eine Befischungsgmeinschaft zu schließen. Ab dem 01.01.2023 sind unsere Mitglieder somit berechtigt, den Dortmund-Ems-Kanal von Kilometer 155,5 im Norden (Geeste) bis zum Auseinanderfluss von Ems und Kanal bei Hanekenfähr im Süden bei Kilometer 140 zu befischen.
Erlaubte Fanggeräte:
- 3 Angelruten, davon max. 2 Raubfischrute (Köderfisch-, Fischfetzen- oder Spinnrute)
- 1 Köderfischsenke bis maximal 1 qm
Fangbeschränkung:
Es ist verboten, Fische folgender Arten zu fangen:
Bachneunauge, Bachschmerle, Bitterling, Elritze, Flussneunauge, Groppe, Meerneunauge, Nase, Schlammpeitzger, Steinbeißer, Stör.
Sie sind gegebenenfalls umgehend zurückzusetzen.
Mindestmaße:
Aal 45 cm Äsche 30 cm Bachforelle 30 cm Barbe 35 cm Flusskrebs 11 cm Grundel ohne Hecht 50 cm Karpfen 40 cm |
Lachs 50 cm
Meerforelle 40 cm
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Schonzeiten:
Äsche vom 01.03. – 15.05.
Lachs vom 15.10. – 30.04.
Meerforelle vom 15.10. – 30.04.
Bachforelle vom 15.10. – 30.04.
Hecht vom 01.02. – 30.05.
Zander vom 01.02. – 30.05.
Weiteres:
Es ist verboten, die unter Punkt 2 aufgeführten Fischarten als Köderfische zu verwenden.
Ausgeschlossen sind die Grundeln.
Hinweise und Beschränkungen
Das Fischen mit eingefärbten Ködern sowie die Verwendung eingefärbter Lockmittel sind untersagt. Das Angeln ist, gemessen von der äußeren Bauwerkskante, 80 Meter von Wehren und Fischtreppen verboten.
Am Wehr Listrup gelten Sonderregelungen (100 Meter). Beschilderung beachten! Ebenso verboten ist das Angeln von Bauwerken, Brücken und Inseln. Aalreusen sind nicht zugelassen.
Zugelassene Wasserfahrzeuge:
Wasserfahrzeuge sind nicht zugelassen.