Nach längeren Vorgesprächen und Planungen ist es uns gelungen, mit der Firma SMALS eine Einigung über die Ausübung des Fischereirechts an diesem tollen und spannenden Gewässer zu erzielen. Wir möchten uns hier noch einmal sehr bei den Verantwortlichen der Firma SMALS b.v. bedanken, welche auch durch ihr Pachtangebot schon früh signalisiert haben, dass Sie gerne zur Zusammenarbeit bereit waren und spätestens durch die wohlwollende Pachtvereinbarung dieses Projekt für uns überhaupt realisierbar gemacht haben.

Ab dem 01.07.2024 ist die Fischerei an diesem Gewässer ausschließlich für Mitglieder des SFV Nordhorn e.V. möglich. Es handelt sich bei diesem Gewässer um eine aktive Baustelle mit ihren Eigenheiten. Aufgrund dieser gibt es für dieses Gewässer einen speziellen Regelkatalog, der hier nun zu finden ist.

Lageplan

Regelungen für den Start der Angelei bei der Kiesgrube SMALS in Wilsum:

  1. Montags bis donnerstags ist das Angeln von 16.00-06.00Uhr morgens und freitags ab 15.00Uhr bis Montag morgens 6:00Uhr erlaubt.

  2. Rot markierte Bereiche auf der Karte sind von der Angelei auszusparen. Das Angeln ist hier verboten.

  3. Der Marker “GrünRot” kennzeichnet eine Gefahrenquelle; hier ist äußerste Vorsicht geboten, da sich tiefere Löcher neben Flachbereichen befinden.

  4. Die Zuwegungen werden auf eigene Gefahr betreten und befahren. Schaut, ob die Wege für euren PKW geeignet sind bzw. ob der Boden trittfest ist.

  5. Der Marker “Zufahrt” ist mit einer Schranke versperrt. Nach Durchfahrt ist diese wieder zu schließen.

  6. Beim Marker “Parkplatz” können Fahrzeuge abgestellt werden, um die Nordseite zu befischen. Einfahren mit dem PKW gestaltet sich schwierig, also geht es hier zu Fuß weiter.

  7. Das Angeln vom Boot ist erlaubt. E-Motoren sind erlaubt, Benzinmotoren sind verboten.

  8. Bootsangler halten immer ausreichend Abstand zu den Befestigungen der Sauganlage bzw. allen dafür vorgesehenen Leitungen und Seilen.

  9. Auch Uferangler achten darauf, immer ausreichend Abstand zu allen Kabeln, Leitungen, Verrohrungen und Seilen zu halten.

  10. Die Sauganlage und auch andere am Land und zu Wasser befindlichen Geräte dürfen nicht betreten oder benutzt werden.

  11. Neben den hier genannten Regeln gelten unsere allgemeinen Regeln des Fischereierlaubnisscheines gleichwohl. Das Raubfischangeln ist parallel mit den Seen in diesem Jahr erlaubt.

Abschluss: Aufgrund der stetigen Entwicklung dieses Gewässers und auch der Uferbeschaffenheit bitten wir euch, regelmäßig diese Seite aufzusuchen. Wir werden immer wieder den Lageplan ändern und anpassen müssen. Das bedeutet natürlich auch immer eine Einschränkung, aber ich denke der positive Effekt des “Angeln Dürfens” überwiegt dieses deutlich.