Oberhalb von Nordhorn durchfließt die Vechte die Tillenberge. Diese einmalige naturnahe Landschaft wurde jetzt vom Kreistag des Landkreis Grafschaft Bentheim ab April 2018 mit dem besonderen „Natura 2000“ Schutzstatus versehen.

Auch der Sporfischerverein Nordhorn setzt sich bereits seit vielen Jahren für dieses letzte Stück „fast“ unberührte Flusslandschaft ein. So kontrollieren unsere Fischereiaufseher regelmäßig den Bereich um das Vechtewehr, da vor allen Dingen hier gerne wild gezeltet und häufig auch widerrechtlich offene Feuer angezündet werden. Außerdem gilt die Vechte im Bereich der Tillenberge als eines der wenigen noch vorhandenen Laichgründe für die hier lebende heimische Quappe.

Was bedeutet dieser Schutzstatus nun? Das Gebiet darf von Spaziergängern nur noch ausschließlich auf den gekennzeichneten Wegen begangen werden. Hunde müssen ganzjährig an der Leine geführt sein. Das Reiten und Radfahren sowie das Geocaching in diesem Gebiet ist grundsätzlich verboten.

Erlaubt bleibt auch weiterhin die ordnungsgemäße fischereiliche Nutzung unter größtmöglicher Schonung der natürlichen Lebensgemeinschaften im Gewässer und an seinen Ufern. Damit ist die Freizeitfischerei, also das Angeln, gemeint. Nicht erlaubt ist die Einrichtung befestigter oder zusätzlicher fester Angelplätze oder die Schaffung neuer Pfade. Am Südufer im Waldbereich der Vechte (Brandlechter Seite) ist das Angeln nicht erlaubt. Dieses alte Verbot bestand allerdings schon seit 1936 und wurde jetzt in die neue Vereordnung mit übernommen.