Für diejenigen Vereinsmitglieder, die es nicht einrichten konnten an der Jahreshauptversammlung am vergangenen Freitag (16. Februar 2018) persönlich teilzunehmen sind hier noch einmal die wichtigsten Punkte und Beschlüsse zusammengefasst:

  • Vorsitzender Matthias Bönemann konnte 151 Vereinsmitglieder begrüßen.
  • Für den neuen großen Schöninghsee wurden folgenden Angelbedingungen beschlossen:
    • Die Verwendung eines Bootes ohne Motor oder Segel ist zulässig!
    • Die Boote und Trailer müssen nach dem Angeln wieder entfernt werden und dürfen über den Angeltag hinaus nicht am Ufer liegen bleiben oder abgestellt werden!
    • Angelstellen dürfen, wie am Brandlechter See, nicht vorgefüttert werden!
    • Das Betreten des See`s mit Wathosen ist aus Sicherheitsgründen (Sandabbrüche) verboten!
  • Der Verein wird im nächsten Jahr 85 Jahre alt. Der Mitgliederversammlung 2019 werden Vorschläge für ein neues Vereinslogo und einen neuen Vereinsnamen unterbreitet.
  • Die Diskussion um die Verwendung von Echolote zeigte ein unterschiedliches Meinungsbild. Pro- und Contra- Argumente wurden sachlich ausgetauscht. Die Verwendung, gerade am großen Schöninghsee, soll in den nächsten zwei Jahren zunächst beobachtet werden.
  • Antragsgemäß wurde beschlossen, dass ein Gastangler in Begleitung eines Vereinsmitglied an allen Vereinsgewässern fischen darf. Der Gastangler benötigt dafür eine Gastkarte.
  • Vereinsmitglieder, die sich öffentlich vereinsschädigend oder ehrverletzend äußern, müssen mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.