Landesbehörde für Wasserwirtschaft erteilt Erlaubnis für Renaturierung

Der Vechtealtarm bei Frenswegen, nordöstlich der Bundesstraße 403, soll wieder an den Flusslauf angeschlossen werden. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat nach eigener Mitteilung jetzt das Vorhaben des Landkreises Grafschaft Bentheim genehmigt.

Ziel der Maßnahme ist es, im Bereich Frenswegen (genauer: am Altarm Nr. 33) den ursprünglichen Flusslauf wiederherzustellen. Damit will der Landkreis Grafschaft Bentheim unter anderem der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie folgen, die bis zum Jahr 2015 für die Gewässer einen guten ökologischen Zustand fordert.

„Insgesamt wird so eine rund 400 Meter lange Fließstrecke für die Vechte zurück gewonnen, die während der Ausbau- und Begradigungsarbeiten der 1960er- und 70er-Jahren abgetrennt wurde und sich noch weitgehend im ursprünglichen Zustand befindet“, berichtet Eva-Maria Hamer vom NLWKN. Im Innenraum der „neuen“ Flussschleife solle sich nach Absenkung eigendynamisch eine ökologisch wertvolle Auenlandschaft entwickeln.

Nach dem Anschluss des Altarmes sorgt ein Absperrdamm dafür, dass das Wasser nicht mehr durch den bisherigen, begradigten Flusslauf strömt. „Um die Hochwasserneutralität des Vorhabens zu gewährleisten, wird der Damm so gestaltet, dass Wassermengen bis zu einem mittleren Hochwasserabfluss künftig über den wieder angeschlossenen Altarm fließen, während höher auflaufende Hochwasserereignisse über die Krone des Absperrdamms in das bisherige, begradigte Flussbett abgeschlagen werden“, ergänzt Hamer.Die veranschlagten Kosten des Projektes liegen bei rund 380000 Euro. Die Baumaßnahme wird aus Mitteln des Niedersächsischen Umweltministeriums, der Europäischen Union und des Landkreises Grafschaft Bentheim finanziert.

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