Leider haben sich in der Druckversion der Fischereierlaubnis 2023 ein paar Fehler eingeschlichen, die hiermit korrigiert werden.

  1. Raubfischschonzeit: an der Raubfischschonzeit hat sich nichts geändert. Fälschlicherweise steht auf dem Schein wieder der Beginn am 01.12.. Es bleibt dabei, dass die Schonzeit am 01.01. einsetzt.
  2. Für das Seniorenangeln am 09.09. wurde fälschlicherweise das Jahr “1959 u. älter” eingetragen. Bei dieser Veranstaltung dürfen natürlich (wie immer) alle Mitglieder ab 60 Jahren mitfischen, also in diesem Jahr “1963 u. älter” .
  3. Die Befischungsgemeinschaft mit Lingen erstreckt sich auf den Bereich des Dortmund-Ems-Kanals von Km 140-155,5. Fälschlicherweise wurde der Bereich bis Km 158 angegeben. Die Schemazeichnung auf der letzten Seite des Heftes ist korrekt.

Hinzu kommen folgende Änderungen, die aufgrund des Versammlungsbeschlusses noch nicht beim Druck berücksichtigt werden konnten:

  1. Ab dem 01.06. gilt NEU für das erlaubte Fanggerät: 3 Angelruten (davon max. zwei Raubfischruten oder eine Spinnrute)
  2. Bootsangeln auf den gr. See in Schöninghsdorf: ab sofort ist auf dem See der Einsatz eines Elektromotors erlaubt. Bei der Bootsnutzung allgemein ist die Benutzung einer Schwimmhilfe zwingend geboten. Die Biotopbereiche und der Bereich um unsere schwimmende Nistinsel ist bei der Angelei auszusparen. Der Einsatz eines Ankers ist nicht geboten, aber das gezielte Schleppfischen ist untersagt. Außerdem ist dem Uferangler Vorrang zu gewähren. Weitere Konkretisierungen wird es demnächst in der Gewässerliste auf der Homepage geben. Die Erlaubnis erfolgt bis auf Widerruf. Wir bitten euch, mit dieser Möglichkeit sensibel umzugehen und aufeinander Rücksicht zu nehmen.

Das soll es an dieser Stelle gewesen sein ;-). Ich entschuldige mich bei euch für diese Unannehmlichkeit.